Gegenstand der Abstimmung:  Druckversion
 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 48. Sitzung am 15. Oktober 2004 den Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt" nicht angenommen. Demzufolge hatte die Landesregierung einen Volksentscheid herbeizuführen.
Der Volksentscheid findet an einem Sonntag oder gesetzlich anerkannten Feiertag frühestens drei höchstens sechs Monate nach dem ablehnenden Beschluss des Landtages statt. Die Landesregierung hat im Benehmen mit den Vertrauenspersonen in Ihrer Sitzung am 26. Oktober 2004 den 23. Januar 2005 als Abstimmungstag bestimmt.

Die auf dem Stimmzettel zur Abstimmung stehende Frage lautet:

Stimmen Sie dem durch Volksbegehren vorgelegten und vom Landtag abgelehnten Entwurf zu einem
"Gesetz zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiBeG)" zu?

Der/die Abstimmende hat die Möglichkeit mit "Ja" bzw. "Nein" zu votieren.

 
 
 
 

Aktualisierung: 12.01.2005


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