Wahlkreiseinteilung
Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschloss am 2. Februar 2005 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA S. 80).
Dieses Gesetz regelte im Wesentlichen die Wahlkreiseinteilung für kommende Landtagswahlen neu (Anlage zu § 10 Abs. 1 Satz 3 LWG). Die (zumindest teilweise)
Neueinteilung war vor allem durch die Verringerung der Anzahl der Wahlkreise von 49 auf 45 durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher
Vorschriften vom 20. November 2001 (GVBl. LSA S. 454, 455) notwendig geworden.
Abkürzungen und Zeichenerklärung
EB | Einzelbewerber |
- | nichts vorhanden (genau null) |
0 | weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll; keine Kandidatur |
Endgültiges Ergebnis |