Die Wahl zum 9. Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
Das Wahlgebiet bei Europawahlen umfasst die Bundesrepublik Deutschland, welche für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt ist.
Wahlvorschläge und Kurzbezeichnungen
Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Listen. Parteien und politische Vereinigungen stellen gemeinsame Listen
für alle Länder (Bundeslisten) oder Listen für einzelne Länder (Landeslisten) auf. Für jedes Bundesland werden eigene Stimmzettel herausgegeben.
Besonderheiten
Die Auswertungen für kreisangehörige Gemeinden enthalten keine Briefwahlergebnisse.
Zeichenerklärung
andere KWV | andere Kreiswahlvorschläge (Einzelbewerber/-innen) |
- | nichts vorhanden (genau null) |
0 | weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll; keine Kandidatur |
Ergebnis liegt noch nicht vor | |
Zwischenergebnis | |
Endgültiges Ergebnis |