Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet am 9. Juni 2024 statt. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
Das Wahlgebiet bei Europawahlen umfasst die Bundesrepublik Deutschland, welche für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt ist.
Wahlvorschläge und Kurzbezeichnungen
Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Listen. Parteien und politische Vereinigungen stellen gemeinsame Listen
für alle Länder (Bundeslisten) oder Listen für einzelne Länder (Landeslisten) auf. Für jedes Bundesland werden eigene Stimmzettel herausgegeben.
Vergleichbare Wahlergebnisse
Bei den als Anteilswerte ausgewiesenen Daten, die unter „Vergleichbare Wahlergebnisse“ im Internetangebot veröffentlicht werden, handelt es sich
auf Gemeindeebene um Berechnungen auf Grundlage der Urnenwahlergebnisse. Dies hat folgenden Hintergrund: Aufgrund der Tatsache, dass Briefwahlbezirke
bisher häufig nicht gemeindescharf abgegrenzt waren, lassen sich diese nicht regional zuordnen.
Zeichenerklärung
andere KWV | andere Kreiswahlvorschläge (Einzelbewerber/-innen) |
- | nichts vorhanden (genau null) |
0 | weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll; keine Kandidatur |
Ergebnis liegt noch nicht vor | |
Zwischenergebnis | |
Vorläufiges Ergebnis |