Die Wahl der Abgeordneten des Bundestages findet am 23. Februar 2025 statt.
Wahlkreiseinteilung
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise (darunter 8 in Sachsen-Anhalt) eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise
für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in der Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 4 des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) beschrieben. Sie ist seit dem 14. März 2024 in Kraft getreten.
Für die Bundestagswahl 2025 wurde aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ein Wahlkreis aus Sachsen-Anhalt an Bayern umverteilt.
Dadurch ändert sich bei den bisherigen Wahlkreisen 72 bis 255 die Nummerierung. Insgesamt hat der Gesetzgeber auf der Grundlage
des Gebietsstandes vom 30. September 2023 gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung 16 Wahlkreise neu abgegrenzt.
Zeichenerklärung
andere KWV | andere Kreiswahlvorschläge (Einzelbewerber/-innen) |
- | nichts vorhanden (genau null) |
0 | weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
... | Angabe fällt später an |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll; keine Kandidatur |
Ergebnis liegt noch nicht vor | |
Zwischenergebnis | |
Vorläufiges Ergebnis |