Landeswahlleiterin
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt - Wahl des 8. Landtages von Sachsen-Anhalt am 06. Juni 2021

Hinweise

Die Wahl der Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt fand am 6. Juni 2021 statt.


Wahlkreiseinteilung
Das Land Sachsen-Anhalt ist in 41 Wahlkreise eingeteilt. Die Darstellung der Wahlkreise
für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 beruht auf dem Wahlgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2010.


Durch Wahlkreiseinteilung geschnittene Gemeinden



Wahlvorschläge und Kurzbezeichnungen
Die Zulassung von Wahlvorschlägen legen die Wahlausschüsse in öffentlicher Sitzung fest.
Die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und
die Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung der Landeswahlvorschläge
erfolgen spätestens am 44. Tage vor der Wahl. Den Wahlleiterinnen und Wahlleitern obliegt
die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge nach Zulassung. (§ 23 LWG)


Vergleichbare Wahlergebnisse
Die Absolutwerte der Wahlergebnisse 2016 (Stimmenverteilung), umgerechnet auf den Wahlkreiszuschnitt
für die Landtagswahl 2021 werden nicht veröffentlicht. Dies hat folgenden Hintergrund: aufgrund der Tatsache,
dass Briefwahlbezirke bisher häufig nicht gemeindescharf waren, lassen sich diese nicht regional zuordnen.
Bei den als Anteilswerte ausgewiesenen Daten, die unter „Vergleichbare Wahlergebnisse“ im Internetangebot
veröffentlicht werden, handelt es sich um näherungsweise Berechnungen auf Grundlage der Urnenwahlergebnisse
und der Zuteilung von Briefwahlergebnissen. Diese Werte sind mit gewissen Unsicherheiten behaftet.


Abkürzungen und Zeichenerklärung

  andere KWV  andere Kreiswahlvorschläge (Einzelbewerber/-innen)
 
  -  nichts vorhanden (genau null)
  0  weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts
  .  Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten
  x  Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll; keine Kandidatur
 
Ergebnis liegt noch nicht vor
Zwischenergebnis
Endgültiges Ergebnis